Versteckte Haftungsrisiken für Hersteller und Händler

Mangelhafte Produkte können zu erheblichen Drittschäden, zum Beispiel im Rahmen von Aus- und Einbauakt-ionen führen. Doch wer muss derartige Schäden ersetzen? Im Produkthaftungs- gesetz ist geregelt, dass der Hersteller eines Produkts für Schäden aufkommen muss, die einem Dritten durch das von ihm hergestellten Produkt zugefügt werden. Doch wer nun als Händler beruhigt aufatmet, wird sich im nächsten Moment näher mit dem Produkthaft- ungsgesetz beschäftigen müssen.

PFAS

PFAS-Chemikalien, die von Menschenhand gemachte Gefahr für Mensch, Tier, Umwelt und auch Ihren Versicherungsschutz? – Droht eine neue Ausschlusswelle wie bei Asbest?