Rechtsschutz für Top-Manager: Ist eine Absicherung wirklich nötig?

Logisch dass sich ein Top-Manager gegen die erhöhten Risiken auch absichern sollte. So kann ein Streit mit dem Unternehmen schnell zu einem Zerwürfnis führen und das Organ wird beispielsweise vor die Tür gesetzt. Viele Top-Manager glauben nun, dass ihre private Berufs-Rechtschutz im Fall einer Klage einspringt. Das stimmt jedoch nicht. Denn eine private Berufs-Rechtsschutz gilt nur für „normale“ Arbeitnehmer, nicht jedoch für die Entscheidungsträger eines Unternehmens, die – wie bereits erläutert – mehr Verantwortung tragen und damit auch ein erhöhtes Kostenrisiko darstellen. Eine normale Berufs-Rechtsschutz schließt Entscheidungsträger deshalb als mitversicherte Personen regelmäßig aus.

Gegenwind im Renewal – mit uns bleiben Sie auf Kurs!

Auch zum diesjährigen Jahresende laufen wieder zahlreiche Sachversicherungsverträge aus. Wie bereits in den Vorjahren spüren wir reichlich Gegenwind vonseiten der Versicherer. Die Forderungen reichen von Prämienerhöhungen im deutlichen zweistelligen Prozentbereich bis hin zu Rückzeichnungen von Beteiligungsquoten – häufig auch beides in Kombination. Zusätzlich entwickelt sich der Versicherungsmarkt durch die Übernahmen und Fusionen größerer Versicherer in den letzten Jahren immer weiter zu einem Oligopol, in welchem der Wettbewerb stark eingeschränkt ist. Wir stellen dies vor allem bei Ausschreibungen fest, bei welchen wir kaum und nur auf unseren Einsatz und Drängen hin Rückmeldungen und Angebote der Versicherer erhalten. Die hinzukommende gesunkene Bereitschaft größere Risiken zu zeichnen lässt die Aufgabe ein Versichererkonsortium zu füllen zu einer Herausforderung werden.