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Versteckte Haftungsrisiken für Hersteller und Händler
Mangelhafte Produkte können zu erheblichen Drittschäden, zum Beispiel im Rahmen von Aus- und Einbauaktionen führen.
Doch wer muss derartige Schäden ersetzen?
Im Produkthaftungsgesetz ist geregelt, dass der Hersteller eines Produkts für Schäden aufkommen muss, die einem Dritten durch das von ihm hergestellten Produkt zugefügt werden. Doch wer nun als Händler beruhigt aufatmet, wird sich im nächsten Moment näher mit dem Produkthaftungsgesetz beschäftigen müssen. Denn als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten auch Händler, sofern diese das Produkt in den Europäischen Wirtschaftsraum importiert haben. Somit ergibt sich eine verschuldensunabhängige Haftung, weshalb das Produkthaftungsgesetz ein hohes Haftungsrisiko für Händler birgt. Einschränkend ist jedoch zu beachten, dass das Produkthaftungsgesetz nur im Verhältnis zu Verbrauchern Anwendung findet.
In Hinblick auf Aus- und Einbaukosten, die aus Produktmängeln resultieren, besteht eine zivilrechtliche Haftung aus § 439 III BGB. Diese gilt verschuldensunabhängig, betrifft also sowohl Hersteller als auch Händler und wurde im Rahmen der Schuldrechtsreform auf den B2B-Bereich ausgeweitet. Wurde also ein mangelhaftes Produkt in eine andere Sache eingebaut, bevor sich der Mangel gezeigt hat, so ist der Verkäufer gesetzlich dazu verpflichtet, dem Käufer die Kosten für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau der mangelfreien Produkte zu ersetzen.
Sofern grenzüberschreitende Lieferungen getätigt werden und sich daraus die Anwendung von UN-Kaufrecht ergibt, wird das Haftungsrisiko weiter verschärft. So sind nach UN-Kaufrecht nicht nur Aus- und Einbaukosten, sondern sämtliche Drittschäden verschuldensunabhängig zu ersetzen. Im Ergebnis haftet somit auch der Händler für Schäden, die durch das von ihm verkaufte Produkt verursacht wurden, wenngleich er an der Herstellung nicht beteiligt war. Händlern sowie Herstellern wird folglich durch das UN-Kaufrecht eine sehr weitgehende Mangelhaftung, die sogenannte Garantiehaftung, auferlegt.
Sollten Sie vor diesem Hintergrund Fragen bezüglich des Risikos Ihres Unternehmens haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir, das Team von RMK, zeigen Ihnen gerne das bestehende Haftungsrisiko auf und stellen den Bezug zu Ihrer Absicherung über die Produkthaftpflichtversicherung her.
Katja Eßmann
Industriekunden-Team