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Corona-Pleitewelle in 2021? Auswirkungen auf den D&O-Markt
Nach wie vor hat das Corona-Virus die Welt fest im Griff. Bereits der erste Lockdown im Frühjahr 2020 hat viele Unternehmen gebeutelt. Der Bund reagierte u.a. mit dem Aussetzen der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 bzw. zum 31.12.2020 für überschuldete Unternehmen. Seit dem 01.01.2021 gibt es diese Option grundsätzlich allerdings nicht mehr. Die Folge: So manche Unternehmen werden in 2021 Insolvenzantrag stellen müssen; es droht eine Pleitewelle.
Auch die D&O-Versicherer bleiben von den Auswirkungen nicht verschont. Denn Insolvenzverwalter machen immer häufiger von der Möglichkeit Gebrauch, die Organe wegen (angeblicher) Pflichtverletzungen persönlich in Anspruch zu nehmen, um die Insolvenzmasse wieder zu erhöhen. Die Entscheidungsträger wiederum melden dann beim D&O-Versicherer einen teuren Schadenfall an.
Die Antwort der Versicherer hierauf ließ 2020 nicht lange auf sich warten: die Prämien wurden erhöht, die Deckungssummen verringert und Konditionen verschlechtert, z. B durch Aufnahme eines Insolvenzausschlusses. Wir haben dies bereits frühzeitig erkannt und konnten viele Mehrjahresverträge abschließen – ohne Verschlechterungen wie z. B. Insolvenzausschlüsse. Eine Besserung der Lage ist allerdings auch in 2021 nicht in Sicht. Wir werden daher für unsere Kunden frühzeitig individuelle Lösungen prüfen und mit den Versicherern verhandeln.
Sofern Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, hilft Ihnen das RMK-Team gerne weiter.
Sandra Voigt
Industriekunden-Team