International

Neue Pflichtdeckung in Ungarn sorgt für Unsicherheit

In Ungarn ist seit diesem Jahr eine neue Regierungsverordnung in Kraft. Diese verpflichtet alle produzierenden Unternehmen, eine angemessene Umweltversicherung vorzuhalten.

Die Verordnung besagt, dass jedes Industrieunternehmen, bei dem während der Produktion eine gewisse Menge an Abfall anfällt, über eine angemessene Umwelthaftpflichtversicherung verfügen muss.

Für den Fall, dass diese Vorschrift missachtet wird, respektive keine entsprechende Versicherung vorgewiesen werden kann, drohen Strafen.

Die Unternehmen sind also verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Umweltverschmutzung einzurichten, welche den Deckungsbaustein für verursachte Schäden an der Artenvielfalt und durch fortlaufende Umweltverschmutzung enthält.

Bereits bestehende Umwelthaftpflichtversicherungen entsprechen oftmals nicht den Vorgaben der neuen Regelung, insofern ist dringend anzuraten, die bestehenden Policen zu überprüfen.

Eine Übergangsfrist sieht die neue Verordnung nicht vor, aufgrund dessen sollte bei Neueindeckung eine rückwirkende Deckung mit dem Versicherer verhandelt werden.

Die Absicherung dieser Risiken außerhalb eines lokalen Vertrags ist nicht möglich, da die Gesetzgebung verlangt, dass die Deckungssumme für diese Absicherung vor Ort zur Verfügung stehen muss.

Wir von RMK stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, sollten bei Ihnen Unsicherheiten zu diesem Thema bestehen bzw. Sie sich die Frage stellen, inwieweit diese neue Regelung von Ihnen Beachtung erhalten sollte.

Larissa Lausch
Industrie-Team

Larissa Lausch

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