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Grundfähigkeitsabsicherung – Die Alternative für gewerbliche Mitarbeiter
Während gewerbliche Mitarbeiter sich häufig keine Berufsunfähigkeit leisten können und somit im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin stehen, haben die neuen Grundfähigkeitspolicen (auch Körperschutzpolicen genannt) deutlich niedrigere Beiträge.
Nach einer Klarstellung im Sommer 2021 dürfen neben Berufsunfähigkeitsabsicherungen auch die günstigeren Grundfähigkeitspolicen über die betriebliche Altersversorgung angeboten werden.
Neben den üblichen Vorteilen der Berufsunfähigkeitsabsicherung im Firmenkundenbereich, nämlich einheitliche und günstigere Berufsklassen als bei einem Privatabschluss und im Einzelfall auch ohne Gesundheitsprüfung, kommen weitere Vorteile dazu.
Während bei einer Berufsunfähigkeit ein Prozentsatz der Einschränkung der beruflichen Tätigkeit gefunden werden muss, leistet eine Grundfähigkeit nach klar nachvollziehbaren Grundsätzen. So wird geprüft, ob z.B. der Gebrauch einer Hand noch möglich ist. Weitere Punkte sind z.B. ob der Arm bis auf Schulterhöhe gehoben werden kann oder ob man in der Lage ist, 400 Meter selbständig ohne Unterbrechung zurückzulegen. Auch beim Heben und Tragen, Gehen und Knien oder Bücken gibt es klare Definitionen (z.B. schwerer Bandscheibenvorfall). Je nach Gesellschaft kann auch die Psyche mitversichert werden.
Da dieser Grundfähigkeitsschutz bis zu über 80 Prozent günstiger ist als eine private Berufsunfähigkeit und der Staat hier Zuschüsse zahlt, gibt es nun keinen Grund mehr, warum beispielsweise ein Familienvater auf diesen elementaren Schutz verzichtet.
Die ersten Rückmeldungen bei der Einführung dieses Modells bei unseren Mandanten war überwältigend positiv. So erreicht man als Arbeitgeber mit wenig Aufwand einen erheblichen Mehrwert und große Zufriedenheit in der Belegschaft!
Michael Krauß
bAV-Team