BAV

Fünf vor Zwölf

Fast 3,5 Jahre sind ins Land gegangen und es bleiben nur noch ein paar Monate, bis der gesetzliche Anspruch Ihrer Arbeitnehmer umgesetzt werden muss!

Von was wir sprechen? Vom BRSG, dem Betriebsrentenstärkungsgesetz. Sie schieben es auf, weil es nicht Ihre Kernkompetenz ist, weil es kompliziert ist und nichts bringt? Warten Sie nicht, bis der erste Mitarbeiter an Ihre Tür klopft und es gerichtlich einfordert.

Ein Großteil unserer Mandanten hat es bereits umgesetzt und die Chancen und Vorteile, die damit verbunden sind, ergriffen.

Ohne eine helfende Hand bzw. jemand, der sich damit auskennt, ist die Umsetzung jedoch kaum noch zu schaffen.

Wir helfen Ihnen dabei, zu prüfen, ob Sie den Zuschuss zahlen müssen.

Sollten Sie dazu verpflichtet sein, helfen wir Ihnen bei den Details. Dabei geht es u.a. darum, ob Sie den 15 prozentigen Zuschuss spitz oder pauschal berechnen wollen, ob sie ihn auf jeden Umwandlungsbetrag zahlen müssen bzw. ob es die Chance gibt, ihn mit bereits bestehenden Zuschüssen zu verrechnen.

Häufig wurden dabei die arbeitsrechtlichen Unterlagen auf den aktuellen Stand gebracht und positiv kommuniziert.

Am Ende muss natürlich noch geklärt werden, welcher Versicherer überhaupt 15 Prozent Mehrbeitrag nimmt. Aber auch dafür hätten wir Alternativen!

Michael Krauß
bAV-Team

Michael Krauß

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