Industrie
Unfall mit Anhänger – Gesetz regelt Haftung neu
In den letzten Jahren ist die Zahl der Zugmaschinen mit Anhänger auf unseren Straßen stetig gestiegen und damit auch die Zahl der Unfälle, die sich mit diesen Gespannen ereignen. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Jahre 2010 war die Schadenregulierung sehr umständlich. Bei einem Unfall mussten sich der Kfz-Haftpflichtversicherer der Zugmaschine und der Anhänger-Versicherer die Kosten teilen. Der Versicherer des Zugfahrzeugs regulierte den Schaden zunächst zu 100 % und nahm dann den Anhänger-Versicherer zur Hälfte in Regress. Da der Anhänger immer zu 50 % in der Haftung stand, führte dies zu einem hohen Verwaltungs- und Schadenaufwand und zu Prämiensteigerungen in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung.
Mit der neuen Gesetzesreform werden Unfallschäden – wie vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs – von den Versicherern der Zugmaschine bezahlt. Dies betrifft sowohl LKW-Gespanne und Sattelzüge als auch Freizeitanhänger wie Wohnwagen oder Anhänger mit Gartenabfällen. Der Verwaltungsaufwand wird reduziert und die Zahl der Schäden, für die der Versicherer des Anhängers aufkommen muss, sinkt.
Der Anhänger-Versicherer muss künftig nur für Schäden, bei denen die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt, haften. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Reifen platzt oder sich ein abgestellter Anhänger auf abschüssiger Straße selbstständig macht und einen Schaden verursacht.
Die Versicherer haben nach dieser Entscheidung bereits eine kurzfristige Senkung der Haftpflichtbeiträge für Anhänger angekündigt.
Simone Weiß
Industriekunden-Team